Dichtheitsprüfung
Hausanschlüsse müssen dicht sein!++++ Jeder Grundstückseigentümer ist als Betreiber privater im Erdreich oder unzugänglich verlegter Abwasserleitungen nach geltenden Gesetzen verpflichtet, seine Schmutz- oder Mischwasserleitungen bis Ende 2015 auf Dichtheit prüfen zu lassen. Das Abwasserwerk Greifswald ist für die öffentliche Abwasserbeseitigung zuständig und möchte frühzeitig über die aktuelle Gesetzeslage informieren.
50 Prozent aller Abwasser-Hausanschlüsse sind möglicherweise undicht und müssen saniert werden. Marode Abflussleitungen führen beispielsweise, wenn es durch Hochwasser oder starken Regen zu Rückstauungen im Leitungsnetz kommt zu überfluteten Kellern. Ein defektes Abflusssystem belastet im Schadensfall nicht nur den Geldbeutel des Eigentümers, sondern auch die Umwelt. Das Sickerwasser verunreinigt Boden und Grundwasser.
Hierauf hat der Gesetzgeber reagiert: Nach dem aktuellen Wasserhaushaltsgesetz und in Verbindung mit DIN 1986/30ist eine Dichtheitsprüfung der öffentlicher Grundstücksentwässerungs-Leitungen und Schächte bis spätestens Ende 2015 durchzuführen. In Greifswald ist der Eigentümer bis zur Grundstücksgrenze für betriebssichere Abflussleitungen verantwortlich. Danach sichert das Abwasserwerk das städtische Abflussnetz.
Was muss geprüft werden?
Private Abwasserleitungen, die im Erdreich verlegt sind und dem Fortleiten von Schmutz- oder Mischwasser dienen, sind auf Dichtheit zu prüfen. Dies gilt auch für die Abwasserleitungen nicht kanalisierter Grundstücke mit Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben. Ausgenommen sind nur Niederschlagswasserleitungen. Zu den auf Dichtheit zu überprüfenden Schmutzwasserleitungen gehören die Grundleitungen unter dem Haus und die Kanalanschlussleitungen sowie Schächte vom Haus bis zur Grundstücksgrenze. Die Dichtheitsprüfung liegt in der Verantwortung des Grundstückseigentümers.
Mit Rohrkamera geprüft
Vor der Dichtheitsprüfung ist in der Regel eine Reinigung notwendig um die optische Inspektion mit Hilfe einer Rohrkamera durchzuführen. Werden dabei Schäden festgestellt wird dem Eigentümer ein entsprechender Sanierungsvorschlag unterbreitet. Bevor eine Fachfirma für eine Dichtheitsprüfung beauftragt wird, sollte darauf geachtet werden, dass sie zertifiziert ist. Mehr Informationen dazu unter: www.dichtheitspruefung-mv.de
Hier finden Sie eine Informationsbroschüre der Firma asm GmbH.
Welche Folgen haben undichte Abwasserleitungen?
· Durch austretendes Abwasser werden Boden und Grundwasser verunreinigt.
· Bei hohen Grundwasserständen gelangen große Wassermengen in die Kanalisation und führen zur Überlastung.
· Schon geringfügige Schäden der Schmutzwasserleitung können zu gravierenden Problemen anwachsen, die die Funktionsfähigkeit der Abwasserleitung gefährden und Folgeschäden verursachen.
· Wie das Gebäude selbst, so stellt auch die Abwasserleitung einen Vermögenswert dar. Es sollte im Interesse des Grundstückseigentümers liegen, diesen Wert dauerhaft zu erhalten.
Was geschieht mit den Prüfunterlagen?
Die Prüfunterlagen (Lagepläne, Protokolle und so weiter) sind als Nachweis vom Grundstückseigentümer aufzubewahren und dem Abwasserwerk Greifswald auf Verlangen vorzulegen.
Was ist zu tun, wenn die private Abwasserleitung undicht ist?
Werden bei einer Dichtheitsprüfung Schäden festgestellt, muss eine Bewertung der Schäden erfolgen, die Sanierungstechnik bestimmt und ein Zeitplan für die Sanierung festgelegt werden. Abhängig vom Gefährdungspotential und Aufwand ist die Sanierung in Angriff zu nehmen. Es empfiehlt sich, grundsätzlich für die Sanierung mehrere Angebote einzuholen. Häufig ist die Neuverlegung schadhafter Grundleitungen unter der Kellerdecke preiswerter als ihre Sanierung. Bevor ein Auftrag zur Sanierung erteilt wird, sollte eine vorherige Abstimmung mit dem Abwasserwerk Greifswald erfolgen.
Ihr Ansprechpartner: Technologe des Abwasserwerkes, Gunnar Lemke, Tel 03834 53 25 22, Email: gule@sw-greifswald.de
Was muss der Grundstückseigentümer tun?
Was muss der Grundstückseigentümer tun?
· Klärung des Leitungsverlaufs und Zugänglichkeit von Revisionsöffnungen und Schächten prüfen.
· Prüfen, ob das betreffende Grundstück in einem Wasserschutzgebiet liegt beziehungsweise ob aus sonstigen Gründen gegebenenfalls eine verkürzte Frist für die Dichtheitsprüfung besteht.
· Prüfen, ob Schäden an der Abwasserleitung über die Gebäudeversicherung abgedeckt sind.
· Beauftragung eines Sachkundigen mit der Dichtheitsprüfung.
· Falls Schäden festgestellt wurden beziehungsweise Leitungen undicht sind, müssen diese saniert werden. Anschließend ist vom Sachkundigen eine erneute Dichtheitsprüfung durchzuführen.
· Dichtheitsprotokoll und andere dazugehörende Unterlagen gut aufbewahren.
Achtung Neubau-Eigentümer: Gemäß des am 1. März 2010 in Kraft getretene Wasserhaushaltsgesetzes, der Greifswalder Entwässerungssatzung und der DIN 1986 sind Abwasserleitungen auf Dichtheit zu prüfen. Achten Sie daher vor jeder Bauabnahme, dass Sie von der Baugesellschaft einen Dichtheitsnachweis erhalten. Gerade während der Gewährleistungsfrist (i.d.R. 5 Jahre) besitzt dieser große Relevanz.